Unser Selbstverständnis

Entwurf einer Regierungserklärung von Ludwig Beck und Carl Friedrich Goerdeler, Sommer 1944Rekonstruktion nach Unterlagen der „Gestapo-Sonderkommission 20. Juli 1944“ (Abschrift)
Entwurf einer Regierungserklärung von Ludwig Beck und Carl Friedrich Goerdeler, Sommer 1944Rekonstruktion nach Unterlagen der „Gestapo-Sonderkommission 20. Juli 1944“ (Abschrift) Quelle: Bundesarchiv, NS 6/6, fol. 90-113 Redaktion: Ute Stiepani / Taina Sivonen 2. Auflage 2016
Seite 2 der Regierungserklärung
Seite 2 der Regierungserklärung
Seite 3 der Regierungserklärung
Seite 3 der Regierungserklärung

Das demokratische Selbstverständnis der Stiftung 20. Juli 1944 leitet sich aus dem zentralen Konsensdokument für den Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 her. Es ist die von Ludwig Beck und Carl Friedrich Goerdeler vorbereitete „Regierungserklärung“. Dieser Text gibt die grundlegenden Überzeugungen des Widerstands für ein Deutschland nach dem Sturz des NS-Regimes. An erster Stelle heißt es dort: 

„Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestät des Rechts. Die Regierung selbst muss darauf bedacht sein, jede Willkür zu vermeiden, sie muss sich daher einer geordneten Kontrolle durch das Volk unterstellen“.

Weiter heißt es dort: 

„Die zerbrochene Freiheit des Geistes, des Gewissens, des Glaubens und der Meinung wird wiederhergestellt“. 

„Es ist ein grober Irrtum, anzunehmen, dass es einer Regierung gestattet sei, das Volk durch Lüge für ihre Ziele zu gewinnen. Gott kennt in seiner Ordnung keine doppelte Moral. Auch die Lügen der Regierungen haben kurze Beine und sind immer aus Feigheit oder Machtsucht geboren. Erfolg in der Behauptung der nationalen Stellung, Glück des Volkes und Seelenfrieden des Einzelnen können nur auf Wahrhaftigkeit aufgebaut werden. Wir werden daher das Übrige dazu tun, um ihr in jeder Unterrichtung des Volkes zu dienen. Wahrheiten sind häufig hart; aber das Volk, daß sie überhaupt nicht mehr verträgt, ist ohnehin verloren“.

Und schließlich: 

„Zur Sicherung des Rechts und des Anstandes gehört die anständige Behandlung aller Menschen. (…) Die Judenverfolgung, die sich in den unmenschlichsten und unbarmherzigsten, tief beschämenden und gar nicht wieder gut zu machenden Formen vollzogen hat, ist sofort eingestellt“. 

Die Erfahrungen des Widerstands mit dem Totalitarismus des NS-Regimes und seinen Menschheitsverbrechen führt zu Rechtsstaat und Volksherrschaft und damit der Grundlage für eine demokratische Verfassung. Deshalb setzt sich die Stiftung 20. Juli 1944 für Rechtsstaat und Demokratie ein. Mit dem Geist dieser Regierungserklärung des 20. Juli lässt sich ebenso wenig jegliches Schüren von Fremdenfeindlichkeit wie ein übersteigerter Nationalismus oder das Verbreiten von Hass und Fake-News begründen. Gerade weil das Vermächtnis des Widerstands ein klar Rechtsstaatliches ist, tritt die Stiftung 20. Juli 1944 auch gegen jede Vereinnahmung des Widerstands durch Rechtspopulisten entgegen.