Gegen Unrecht und Gewaltherrschaft
Hans Hinrichs
Gegen Unrecht und Gewaltherrschaft
Ansprache von Generalleutnant Hans Hinrichs am 20. Juli 1973 im Ehrenhof der Gedenk- und Bildungsstätte Stauffenbergstrasse, Berlin
Innerlich bewegt trete ich vor diese Gedenktafel in Berlin, um den ehrenvollen Auftrag des Bundesministers der Verteidigung zu erfüllen, als Vertreter der Bundeswehr der Toten des 20. Juli 1944 und mit ihnen der Deutschen Widerstandsbewegung im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.
Mit der persönlichen Verbindung der hier sprechenden Soldaten zum Widerstand hat sich auch der Sinn dieses Gedenkens in den fast drei Jahrzehnten seit dem tragischen Geschehen gewandelt.
Waren es zunächst dem Widerstandskreis angehörende oder nahe stehende Offiziere und Freunde der damals gegen die Unterdrückung Aufstehenden, die hier deren Opfer gedachten, so ist es heute ein Kommandeur der Bundeswehr, der damals als junger Generalstabsoffizier – unweit des Ortes des Geschehens – den Ereignissen des 20. Juli 1944 zunächst bestürzt gegenüberstand.
Ihn führt gerade der Zwang, in Vorbereitung einer Gedenkansprache die Erlebnisse, die eigene Haltung von damals und die heutige Einstellung zur Auflehnung aus Gewissensnot zu überdenken, zu tiefer Hochachtung vor denen, die den Anruf des Gewissens über die Ordnung des soldatischen Dienstes stellten.
Stand bei den Gedenkstunden der ersten Nachkriegsjahre das Bemühen um Aufklärung der breiten Bevölkerung über die edlen Beweggründe und die achtunggebietende Handlungsweise der Männer des deutschen Widerstandes im Vordergrund, so ist es heute das Wachrufen der bleibenden Verpflichtung, Recht und Freiheit des Menschen dem staatlichen Anspruch überzuordnen.
Kam es in unmittelbarer Nachkriegszeit darauf an, aller Welt deutlich zu machen, dass es unter den Deutschen auch im Überwachungssystem einer festgefügten Diktatur Männer gab, die sich trotz geringer Erfolgsaussicht gegen die verbrecherische Führung auflehnten, so steht heute die schwere Aufgabe im Vordergrund, am Beispiel des Widerstands gegen Hitler die Grenzen für Gewissensentscheidungen deutlich zu machen.
Unsere Nachkriegsgeneration hat das Glück, in eine Demokratie hineingeboren zu sein, in der sie vertrauensvoll voraussetzen kann, dass die politische Führung ehrlich die Sicherung des Friedens anstrebt und die Freiheit und Würde des Einzelnen achten wird.
Das Verständnis für das Geschehen vom Juli 1944 und das Erkennen der Grenzen von Treue und Gehorsam des Soldaten sind nur durch Hineindenken in die Ausnahmelage des deutschen Volkes im fünften Kriegsjahr möglich.
So kann das Gedenken an den deutschen Widerstand vor unserer Jugend nicht ohne ein Zurückblenden auf die Lage im Kriegssommer 1944 bleiben.
Auch dem jungen Generalstabsoffizier schien damals die Lagebeurteilung nach der Ausweitung der alliierten Landeköpfe im Westen und dem raschen Vorstoß sowjetischer Panzerarmeen durch Weißrussland im Osten keine Hoffnung mehr auf erfolgreiche Beendigung des Krieges zu lassen. Und doch glaubte die große Masse der Frontsoldaten, denen das Ausmaß der vom Diktator verantworteten Verbrechen weitgehend verborgen geblieben war, dass nur diese machtgestützte politische Führung günstige Bedingungen für eine baldige Beendigung des Krieges erreichen könne. Das Denken und Trachten der Truppenführer waren zudem allein auf die Meisterung kritischer Entwicklungen an der Front gerichtet. So konnte sich der Kreis der aus Wissen um die Schwere des begangenen Unrechts nach christlichem Gewissen Handelnden nicht unter ihren in Russland und Frankreich stehenden Kameraden weiter ausdehnen.
Es war eine tragische Erschwernis für die Kämpfer des Widerstands, dass sie einen Umsturz planten, der keine direkte Auswirkung auf die kämpfende Front haben durfte und der die nötige Stabilität der Lage für erfolgreiche Waffenstillstandsverhandlungen bewahren musste.
Es zeugt von dem hohen Verantwortungsbewusstsein der Verschwörer, dass ihre Maßnahmen so geplant waren, dass sie den Verbänden im Kampf keinen unmittelbaren Nachteil und keine Versorgungslücke einbrachten. Vielleicht ist jeder Umsturzversuch, der von Männern edler Gesinnung und hoher christlich-sittlicher Bindung unter betonter Achtung der persönlichen Rechte des Menschen unternommen wird, zum Scheitern verurteilt, weil er die zum Sturz eines festgefügten Regimes erforderliche Rücksichtslosigkeit nicht kennt, eine tragische Seite des deutschen Widerstands.
Der hohe Mut der Männer des 20. Juli – Politiker, Arbeiterführer, Soldaten, Geistliche und Gelehrte –, die eine auch ihnen wenig aussichtsreich erscheinende Rebellion aufgrund des Anrufs ihres christlichen Gewissens wagten, verdienen die aufrichtige Hochachtung auch all derer, die aus Mangel an Überblick und aus hingebender Pflichttreue im Kampf um das Vaterland dem Widerstand fernblieben. Andererseits verdient auch die große Zahl derer, die eidgetreu zur gegebenen Führung standen, aber in ihrem Verantwortungsbereich Unrecht verhinderten, die Achtung der jungen Bürger unseres Staates.
Es wäre falsch, den deutschen Widerstand gegen Hitler nur durch das Gedenken an die Tat des Grafen Schenk von Stauffenberg oder die Ereignisse hier in Berlin am 20. Juli 1944 zu würdigen. Der Widerstand reicht von den unvergessenen, frühzeitigen Aufrufen des münsterschen Bischofs Graf von Galen oder der Bekenntnissynode der evangelischen Kirche über die mutigen Schritte der geistigen Führer wie Beck und Goerdeler, die Auflehnung der katholischen Arbeiterschaft des Ketteler-Hauses in Köln, die Neuordnungsabsprachen des Kreisauer Kreises bis zur verzweifelten Tat Stauffenbergs im Sommer 1944.
Die Tatsache, dass zu den 160 Widerstandskämpfern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem 20. Juli ihr Leben ließen, 78 Offiziere zählten, ist wohl darauf zurückzuführen, dass militärische Führer allein im dichten Überwachungssystem der Diktatur die Möglichkeit der Planung und den Zugang zu Machtmitteln hatten und so zu Handelnden wurden.
Die Gepflogenheit, hier einem Soldaten das Wort zu geben, gründet sich nicht nur darauf, dass an dieser Stätte Offiziere starben, sondern dass das Vermächtnis der Männer des 20. Juli den heutigen Truppenführern eine besondere Aufgabe stellt.
Die Kämpfer des Widerstands rufen uns auf, über die Verpflichtung des Dienstes für die Gemeinschaft, des Gehorsams und des Eides neu nachzudenken. Sie mahnen uns, gegen Unrecht und Gewaltherrschaft, gegen Verletzung der Menschenwürde und Missbrauch guten Willens aufzustehen und den Frieden in Freiheit zu erstatten.
Die Tat des 20. Juli an sich setzt für uns keine Norm, denn sie geschah in einer Ausnahmesituation. Die Haltung der Handelnden aber, ihre Gewissenstreue und edle Gesinnung sind uns Vorbild. Tradition gibt uns nicht nur Beispiele. Sie wird erst wirklich sinnvoll, wenn sie uns hilft, aus Verständnis für das Vergangene das Heute zu begreifen und in unserer Welt richtig zu handeln.
Die Kämpfer des Widerstandes waren überzeugt, was uns im Nachdenken über deren Tat bewusst wird, dass der Eid nur als zweiseitige Verpflichtung gelten kann, die den, der ihn entgegennimmt, genauso bindet wie den, der ihn leistet. Das Soldatengesetz der Bundesrepublik setzt in richtiger Wertung der Gewissenstat der Männer des Widerstands für die heutigen Soldaten einen Maßstab. Es verlangt die für eine soldatische Ordnung unverzichtbare Pflicht zu unverzüglichem und gewissenhaftem Gehorsam. Befehlen aber, deren Befolgung ein Verbrechen oder ein Vergehen mit sich bringen, darf nicht gehorcht werden. In einer demokratischen Staatsordnung bleibt diese Regelung einfach und ausreichend. Die so schwierige freie Entscheidung des sittlich gebundenen Gewissens setzt dann ein, wenn eine Staatsführung die Verfassungstreue aufgibt, wenn sie Freiheit, Recht und Menschenwürde missachtet und freie Meinungsäußerung verhindert. So wird es auch ein Vermächtnis des deutschen Widerstands für uns bleiben, dass wir uns im Gedenken an damals stets für Recht und Freiheit, aber auch für eine demokratische Staatsform einsetzen.
Es ist gut, dass uns das Gedenken an den 20. Juli 1944 auch weiterhin in einer Zeit der Unrast und Oberflächlichkeit zur Besinnung darauf führt, dass Freiheit nicht ohne Bindung an das Dienen für die Gemeinschaft und nicht ohne Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit gewonnen wird. Das Wort des ersten Bundespräsidenten aus der Gedenkansprache des Jahres 1954 gilt auch heute:
„Das Vermächtnis der Männer des Widerstands ist noch in Wirksamkeit.“
Gegen Unrecht und Gewaltherrschaft
Ansprache von Generalleutnant Hans Hinrichs am 20. Juli 1973 im Ehrenhof der Gedenk- und Bildungsstätte Stauffenbergstrasse, Berlin
Innerlich bewegt trete ich vor diese Gedenktafel in Berlin, um den ehrenvollen Auftrag des Bundesministers der Verteidigung zu erfüllen, als Vertreter der Bundeswehr der Toten des 20. Juli 1944 und mit ihnen der Deutschen Widerstandsbewegung im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.
Mit der persönlichen Verbindung der hier sprechenden Soldaten zum Widerstand hat sich auch der Sinn dieses Gedenkens in den fast drei Jahrzehnten seit dem tragischen Geschehen gewandelt.
Waren es zunächst dem Widerstandskreis angehörende oder nahe stehende Offiziere und Freunde der damals gegen die Unterdrückung Aufstehenden, die hier deren Opfer gedachten, so ist es heute ein Kommandeur der Bundeswehr, der damals als junger Generalstabsoffizier – unweit des Ortes des Geschehens – den Ereignissen des 20. Juli 1944 zunächst bestürzt gegenüberstand.
Ihn führt gerade der Zwang, in Vorbereitung einer Gedenkansprache die Erlebnisse, die eigene Haltung von damals und die heutige Einstellung zur Auflehnung aus Gewissensnot zu überdenken, zu tiefer Hochachtung vor denen, die den Anruf des Gewissens über die Ordnung des soldatischen Dienstes stellten.
Stand bei den Gedenkstunden der ersten Nachkriegsjahre das Bemühen um Aufklärung der breiten Bevölkerung über die edlen Beweggründe und die achtunggebietende Handlungsweise der Männer des deutschen Widerstandes im Vordergrund, so ist es heute das Wachrufen der bleibenden Verpflichtung, Recht und Freiheit des Menschen dem staatlichen Anspruch überzuordnen.
Kam es in unmittelbarer Nachkriegszeit darauf an, aller Welt deutlich zu machen, dass es unter den Deutschen auch im Überwachungssystem einer festgefügten Diktatur Männer gab, die sich trotz geringer Erfolgsaussicht gegen die verbrecherische Führung auflehnten, so steht heute die schwere Aufgabe im Vordergrund, am Beispiel des Widerstands gegen Hitler die Grenzen für Gewissensentscheidungen deutlich zu machen.
Unsere Nachkriegsgeneration hat das Glück, in eine Demokratie hineingeboren zu sein, in der sie vertrauensvoll voraussetzen kann, dass die politische Führung ehrlich die Sicherung des Friedens anstrebt und die Freiheit und Würde des Einzelnen achten wird.
Das Verständnis für das Geschehen vom Juli 1944 und das Erkennen der Grenzen von Treue und Gehorsam des Soldaten sind nur durch Hineindenken in die Ausnahmelage des deutschen Volkes im fünften Kriegsjahr möglich.
So kann das Gedenken an den deutschen Widerstand vor unserer Jugend nicht ohne ein Zurückblenden auf die Lage im Kriegssommer 1944 bleiben.
Auch dem jungen Generalstabsoffizier schien damals die Lagebeurteilung nach der Ausweitung der alliierten Landeköpfe im Westen und dem raschen Vorstoß sowjetischer Panzerarmeen durch Weißrussland im Osten keine Hoffnung mehr auf erfolgreiche Beendigung des Krieges zu lassen. Und doch glaubte die große Masse der Frontsoldaten, denen das Ausmaß der vom Diktator verantworteten Verbrechen weitgehend verborgen geblieben war, dass nur diese machtgestützte politische Führung günstige Bedingungen für eine baldige Beendigung des Krieges erreichen könne. Das Denken und Trachten der Truppenführer waren zudem allein auf die Meisterung kritischer Entwicklungen an der Front gerichtet. So konnte sich der Kreis der aus Wissen um die Schwere des begangenen Unrechts nach christlichem Gewissen Handelnden nicht unter ihren in Russland und Frankreich stehenden Kameraden weiter ausdehnen.
Es war eine tragische Erschwernis für die Kämpfer des Widerstands, dass sie einen Umsturz planten, der keine direkte Auswirkung auf die kämpfende Front haben durfte und der die nötige Stabilität der Lage für erfolgreiche Waffenstillstandsverhandlungen bewahren musste.
Es zeugt von dem hohen Verantwortungsbewusstsein der Verschwörer, dass ihre Maßnahmen so geplant waren, dass sie den Verbänden im Kampf keinen unmittelbaren Nachteil und keine Versorgungslücke einbrachten. Vielleicht ist jeder Umsturzversuch, der von Männern edler Gesinnung und hoher christlich-sittlicher Bindung unter betonter Achtung der persönlichen Rechte des Menschen unternommen wird, zum Scheitern verurteilt, weil er die zum Sturz eines festgefügten Regimes erforderliche Rücksichtslosigkeit nicht kennt, eine tragische Seite des deutschen Widerstands.
Der hohe Mut der Männer des 20. Juli – Politiker, Arbeiterführer, Soldaten, Geistliche und Gelehrte –, die eine auch ihnen wenig aussichtsreich erscheinende Rebellion aufgrund des Anrufs ihres christlichen Gewissens wagten, verdienen die aufrichtige Hochachtung auch all derer, die aus Mangel an Überblick und aus hingebender Pflichttreue im Kampf um das Vaterland dem Widerstand fernblieben. Andererseits verdient auch die große Zahl derer, die eidgetreu zur gegebenen Führung standen, aber in ihrem Verantwortungsbereich Unrecht verhinderten, die Achtung der jungen Bürger unseres Staates.
Es wäre falsch, den deutschen Widerstand gegen Hitler nur durch das Gedenken an die Tat des Grafen Schenk von Stauffenberg oder die Ereignisse hier in Berlin am 20. Juli 1944 zu würdigen. Der Widerstand reicht von den unvergessenen, frühzeitigen Aufrufen des münsterschen Bischofs Graf von Galen oder der Bekenntnissynode der evangelischen Kirche über die mutigen Schritte der geistigen Führer wie Beck und Goerdeler, die Auflehnung der katholischen Arbeiterschaft des Ketteler-Hauses in Köln, die Neuordnungsabsprachen des Kreisauer Kreises bis zur verzweifelten Tat Stauffenbergs im Sommer 1944.
Die Tatsache, dass zu den 160 Widerstandskämpfern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem 20. Juli ihr Leben ließen, 78 Offiziere zählten, ist wohl darauf zurückzuführen, dass militärische Führer allein im dichten Überwachungssystem der Diktatur die Möglichkeit der Planung und den Zugang zu Machtmitteln hatten und so zu Handelnden wurden.
Die Gepflogenheit, hier einem Soldaten das Wort zu geben, gründet sich nicht nur darauf, dass an dieser Stätte Offiziere starben, sondern dass das Vermächtnis der Männer des 20. Juli den heutigen Truppenführern eine besondere Aufgabe stellt.
Die Kämpfer des Widerstands rufen uns auf, über die Verpflichtung des Dienstes für die Gemeinschaft, des Gehorsams und des Eides neu nachzudenken. Sie mahnen uns, gegen Unrecht und Gewaltherrschaft, gegen Verletzung der Menschenwürde und Missbrauch guten Willens aufzustehen und den Frieden in Freiheit zu erstatten.
Die Tat des 20. Juli an sich setzt für uns keine Norm, denn sie geschah in einer Ausnahmesituation. Die Haltung der Handelnden aber, ihre Gewissenstreue und edle Gesinnung sind uns Vorbild. Tradition gibt uns nicht nur Beispiele. Sie wird erst wirklich sinnvoll, wenn sie uns hilft, aus Verständnis für das Vergangene das Heute zu begreifen und in unserer Welt richtig zu handeln.
Die Kämpfer des Widerstandes waren überzeugt, was uns im Nachdenken über deren Tat bewusst wird, dass der Eid nur als zweiseitige Verpflichtung gelten kann, die den, der ihn entgegennimmt, genauso bindet wie den, der ihn leistet. Das Soldatengesetz der Bundesrepublik setzt in richtiger Wertung der Gewissenstat der Männer des Widerstands für die heutigen Soldaten einen Maßstab. Es verlangt die für eine soldatische Ordnung unverzichtbare Pflicht zu unverzüglichem und gewissenhaftem Gehorsam. Befehlen aber, deren Befolgung ein Verbrechen oder ein Vergehen mit sich bringen, darf nicht gehorcht werden. In einer demokratischen Staatsordnung bleibt diese Regelung einfach und ausreichend. Die so schwierige freie Entscheidung des sittlich gebundenen Gewissens setzt dann ein, wenn eine Staatsführung die Verfassungstreue aufgibt, wenn sie Freiheit, Recht und Menschenwürde missachtet und freie Meinungsäußerung verhindert. So wird es auch ein Vermächtnis des deutschen Widerstands für uns bleiben, dass wir uns im Gedenken an damals stets für Recht und Freiheit, aber auch für eine demokratische Staatsform einsetzen.
Es ist gut, dass uns das Gedenken an den 20. Juli 1944 auch weiterhin in einer Zeit der Unrast und Oberflächlichkeit zur Besinnung darauf führt, dass Freiheit nicht ohne Bindung an das Dienen für die Gemeinschaft und nicht ohne Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit gewonnen wird. Das Wort des ersten Bundespräsidenten aus der Gedenkansprache des Jahres 1954 gilt auch heute:
„Das Vermächtnis der Männer des Widerstands ist noch in Wirksamkeit.“