Pflicht im Widerstreit der Verpflichtungen

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Constantin von Dietze

Pflicht im Widerstreit der Verpflichtungen

Ansprache von Constantin von Dietze am 20. Juli 1964 in der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg

Heute vor 20 Jahren, etwa um diese Tageszeit, zu der wir jetzt hier versammelt sind, begann in Hitlers Hauptquartier, der "Wolfsschanze" in Ostpreußen, die übliche Lagebesprechung. Sie fand nicht, wie sonst, im Betonbunker statt, sondern überraschend im sogenannten Teehaus, dessen Fußboden und Decke keinen festen Steinbelag hatten. Das hatte zur Folge, dass die vom Chef des Stabes beim Befehlshaber des Ersatzheeres Oberst Claus Schenck Graf von Stauffenberg ausgelöste Bombe nicht die erwartete Wirkung hatte. Sie tötete einen General, einen Oberst und einen Stenographen und verletzte schwer 8 Generale und Stabsoffiziere. Hitler, in dessen Nähe die Bombe explodiert war, und mehrere andere wurden nur leicht verletzt. Das Attentat gegen Hitler war misslungen; es hatte nur Männer getötet oder schwer verletzt, denen es nicht galt. Im Laufe des Nachmittags und Abends misslang auch der Versuch, von Berlin aus die Staatsgewalt in die Hand zu nehmen. Claus Stauffenberg und drei andere Offiziere wurden noch in der Nacht 20./21. Juli erschossen. Der als Staatschef in Aussicht genommene Generaloberst Beck hat selbst die Waffe gegen sich gerichtet. Die Männer, die die künftige Regierung bilden sollten, der von konservativen Auffassungen herkommende Goerdeler als Reichskanzler, der Sozialdemokrat Leuschner als Vizekanzler, und etwa 10 weitere Persönlichkeiten sehr verschiedener politischer, religiöser und sonstiger Prägung kamen fast alle vor den Volksgerichtshof und wurden hingerichtet, dazu Hunderte ihrer nächsten Gesinnungsgenossen und Mitwirkenden. Der 20. Juli 1944 war der Tag einer entsetzlichen Niederlage. Dennoch wurden ihm unzählige Schriften und Reden gewidmet.

Einige heben das einzigartige Heldentum der Unterlegenen und Geschändeten hervor. Unser verstorbener Kollege Arnold Bergstraesser sprach vor einem Jahre in Berlin vom Sieg des Geistes über das Gemeine. Eberhard Zeller, dessen Buch einen gründlichen Tatsachenbericht gibt und einen Überblick über das Schrifttum vermittelt, gab ihm die Überschrift: "Der Geist der Freiheit". Die Schrift von Schreeb heißt: Menschenwürde gegen Gewaltherrschaft. Annedore Leber hat den schönen Satz gewählt: Das Gewissen steht auf. Theodor Heuss hat vor 10 Jahren seine Gedenkrede unter die Worte gestellt: "Dank und Bekenntnis". Er hat dabei ausdrücklich das Bekenntnis zur Tat des 20. Juli 1944 und zu ihrem Recht ausgesprochen. Jede dieser Überschriften, deren Reihe sich noch erweitern ließe, enthält Wertvolles und Richtiges. Keine kann ganz erschöpfen, worum es ging und geht.

Das Thema der heutigen Gedenkrede lautet: Pflicht im Widerstreit der Verpflichtungen. Das Wort "Pflicht" steht in Sätzen, mit denen die Männer des 20. Juli 1944 ihre beabsichtigte Regierungserklärung beschlossen: "Gehen wir wieder den Weg des Rechts, des Anstandes und der gegenseitigen Achtung! In solchem Geist wollen wir alle unsere Pflicht erfüllen." Und: "Vielen ... wurde die Pflichterfüllung zu bitterster Gewissensnot". Ihre Pflicht wollten die Männer, die diese Sätze formulierten, auch erfüllen, als sie sich zum gewaltsamen Umsturzversuch zusammenfanden, ihn vorbereiteten und durchführten; dafür haben sie ihr Leben eingesetzt und geopfert. Aber was war ihre Pflicht im Widerstreit gegen die eigene Regierung, noch dazu während des Krieges? Sie durchkämpften einen Pflichtenkonflikt, den es für die Résistance, für russische und polnische Partisanen nicht gab.

Wer vor dem ersten Weltkriege in Deutschland herangewachsen ist, dem wurde der Begriff der Pflicht im Elternhaus, in der Schule und im Leben der Öffentlichkeit fest eingeprägt, im Sinne sittlicher Verpflichtung. Das war in früheren Zeiten nicht selbstverständlich. Luther verwandte in seiner Bibelübersetzung das Wort "Pflicht" nur ein einziges Mal (Römer 4,4) im Sinne einer Rechtsschuld. Die Bedeutung einer sittlichen Verbindlichkeit erhielt es, als es gebraucht wurde, um Ciceros "De Officiis" und damit einen Begriff der stoischen Ethik ins Deutsche zu übertragen.

Entscheidungen zwischen verschiedenen sittlichen Verpflichtungen gibt es in jedem Privatleben, aber an ernste Pflichtenkonflikte im politischen Bereich zu denken, dazu bestand in den Jahren vor 1914 wenig Anlass. Wir empfanden Pflicht auch nicht als schwere Last. Die Redensart von der verdammten Pflicht und Schuldigkeit, die in Abwandlung einer angeblichen Äußerung Friedrichs des Großen aufgekommen war, bedrückte uns nicht. Wir waren stolz darauf, freudig unsere Pflicht erfüllen zu können, und dachten dabei besonders an die Pflicht gegenüber dem Staat und der Nation. Der Reichskanzler Bülow zitierte damals das Goethewort: "Was aber ist Deine Pflicht? Die Forderung des Tages." Dass damit die entscheidende Frage offen blieb, was denn nun eigentlich die Forderung des Tages sei, hat ihn und uns nicht beschwert.

Ernsten Pflichtkonflikten hat aber schon Cicero, in Anlehnung an den Stoiker Panaitios, das dritte Buch seines Werkes gewidmet. Er untersucht, wie der Mensch sich zu entscheiden habe, wenn mehrere Verpflichtungen miteinander in Widerspruch geraten oder zu geraten scheinen. Und die Scholastik hat mit der Erörterung des Widerstandsrechts einen besonders ernsten Pflichtenkonflikt systematisch zu klären versucht. Aber das beschäftigte uns in der Zeit vor 1914, auch noch in der Weimarer Republik, wenig und erregte uns nicht. Wir wurden als preußische Rekruten vor der Ablegung des Fahneneides instruiert: wenn Euch ein Verbrechen oder überhaupt etwas Unanständiges befohlen wird, dann dürft Ihr nicht gehorchen. Dabei dachten wir: so etwas kann höchstens mal bei einem kleinen, üblen oder übergeschnappten Vorgesetzten vorkommen. Soweit wir mit der Lehre des Aristoteles bekannt wurden, die Epikie verlange, dass der Mensch da, wo die strikte Ausführung eines Gesetzes zu einem argen Ergebnis führe, sich nach der Absicht des Gesetzgebers richte, so fanden wir das ganz befriedigend und brauchbar. Dass der Gesetzgeber verbrecherische Absichten haben, oder dass gar der Satan selbst Gesetzgeber sein könne, das kam für uns nicht in Frage.

Die ganze Schwere des Konfliktes wurde auch nicht sofort mit Hitlers Machtübernahme 1933 klar. Die Nationalsozialisten appellierten ja an durchaus ehrenwerte Auffassungen und Absichten, so im Kampf gegen die erniedrigenden und empörenden Bestimmungen des Versailler Diktats, und sie konnten hierbei Erfolge aufweisen, die ihren Vorgängern versagt waren. Sie haben auch mit der Beseitigung der Arbeitslosigkeit und überhaupt in der Sozialpolitik schätzenswerte Leistungen vollbracht. Sie haben nicht etwa Unmenschlichkeit und Rechtlosigkeit verkündet, sie gebrauchten das Schlagwort: Recht ist, was dem deutschen Volk nützt. Und sie taten alles, um die gewissenhafte Frage zu unterdrücken: Wer ist denn das deutsche Volk, und wer bestimmt, was ihm nützt? Nützt ihm etwa die gewaltsame Eroberung sogenannten Lebensraumes, die Unterdrückung anderer Völker oder die Ausrottung der Juden? Oder besteht sein wahrer Nutzen nicht vielmehr, um Worte des Freiherrn vom Stein zu gebrauchen, in religiös-moralischer, intellektueller und politischer Vollkommenheit?

Hitler hat auch nicht proklamiert, dass er ein teuflisches Regime führen oder auch nur die christlichen Kirchen vernichten wolle. Er rief in seinen Reden "die Vorsehung" und "den Allmächtigen" an und das nationalsozialistische Parteiprogramm bekannte sich zum "positiven Christentum".

Wir konnten zwar aus der Bibel wissen, dass der Teufel die Menschen mit listigen Verdrehungen und beglückenden Aussichten, dass er den Heiland sogar mit Gottes Worten versuchte. Wir haben auch in der Offenbarung Johannis (Kap. 13) gelesen, dass das Tier aus dem Abgrund die Heiligen überwinden konnte, dass es von den Menschen angebetet wurde, und dass niemand kaufen oder verkaufen konnte, der nicht das Malzeichen des Tieres trug. Aber wer kam auf den Gedanken, dass ihm selbst solche Nöte und Versuchungen begegnen würden?

Die ersten Anfechtungen erlebte jeder in seinem eigenen Lebensbereich. Ein Schwarzwälder Bauer hat damals kein deutsches Geld mehr in die Hand genommen, amtliche Vorschriften nicht mehr geachtet, und später im Krieg sein Haus nicht verdunkelt, weil er Hitlers Regime für vollendete Teufelei hielt. Unser Psychiater hat ihm das Leben gerettet. Die Zeugen Jehovas ertrugen mit freudiger Standhaftigkeit 12 Jahre lang Gefängnisse und Konzentrationslager, aus denen sie sich und ihre Frauen jederzeit hätten befreien können, wenn sie nur eine kleine Erklärung abgaben, zum Militärdienst bereit zu sein. Aber waren so radikale Entscheidungen wirklich pflichtgemäß? Den Leib, Gut, Ehre, Kind und Weib dahinfahren zu lassen, dazu hat Luther doch nur aufgerufen, wenn es um das Wort und das Reich Gottes geht.

Wer sich für radikalen Widerstand entschloss, der verschloss sich jeder Möglichkeit, im öffentlichen Leben und für die ihm nahe stehenden Menschen zu wirken. War es nicht wichtig für den Universitätsprofessor, noch lehren zu können und auch seinen Assistenten und Studenten noch etwas sein zu können? Wer ging, bekam sicher einen parteihörigen oder parteibesessenen Nachfolger. Sollte man denen das Feld räumen? War es da nicht Pflicht, auszuhalten oder lieber 50 Pfennige monatlich der N.S.V. zu zahlen, vielleicht auch einer N.S. Formation oder gar der NSDAP selbst beizutreten? Musste es nicht auch wertvoll sein, dass im Staatsapparat und an den wichtigsten Stellen des öffentlichen Lebens Menschen verblieben, mit denen die Zukunft aufgebaut werden konnte!

Manch einer, der unter Hitler in einem Hohen Staatsamt blieb, traute sich wohl auch zu, er sei "der Mann, den Teufel festzuhalten". Das ging erst recht nicht ohne Konzessionen. Aber für die Bereitschaft zu Konzessionen gab es ethisch gebotene Grenzen. Wo lagen sie?

Gegen Ende des Krieges war das Gefühl, für verbrecherische Zwecke kämpfen zu müssen, und der Wunsch, von diesem Zwang befreit zu werden, schon weit verbreitet. Damals wurde im Freiburger Theater die komische Oper "Der Waffenschmied" aufgeführt. Das heiter anhebende Lied "Auch ich war ein Jüngling im lockigen Haar" schließt mit der Strophe: "Wenn es wieder so würde, wie einst es wohl war, als das Schwert nur für Recht sich erhoben". Das Lied klingt aus in der Sehnsucht nach einem "Schwert, nur dem Guten geweiht". Der Sänger trug diese Strophe in deutlicher Betonung ihres aktuellen Gehaltes vor. Das Publikum - meist verwundete Soldaten, die in Freiburg studierten - nahm sie mit stürmischem, immer wiederholtem Beifall auf. Die meisten meinten wohl, das Gute sei immer klar und eindeutig erkennbar.

So dachten wohl auch viele, die damals gern die Verse von Theodor Storm zitierten: "Der eine fragt: was kommt danach? der andere nur: ist es recht? und also unterscheidet sich der Freie von dem Knecht".

Ein tieferes Empfinden der Abgründigkeit der Konflikte, in denen wir standen, zeigten zwei Goethezitate, die damals umgingen. Das eine handelt von der furchtbaren Erscheinung des Dämonischen, wenn es in irgendwelchen Menschen überwiegend hervortritt. "Eine ungeheure Kraft geht von ihnen aus, und sie üben eine unglaubliche Gewalt über alle Geschöpfe. Alle vereinten sittlichen Kräfte vermögen nichts gegen sie, und sie sind durch nichts zu überwinden als durch das Universum selbst, mit dem sie den Kampf begonnen". Mit diesen Worten Goethes beschäftigt sich Ulrich von Hassell in seinem Tagebuch Ende Juni 1940, nach der Kapitulation Frankreichs. Das andere Zitat lautet:

„Doch was dem Abgrund kühn entstiegen,

kann durch ein ehernes Geschick

den halben Weltkreis übersiegen,

Zum Abgrund muß es doch zurück.“

Die Taten Hitlers und seiner Leute, die sich von den ersten Gewaltakten und Konzentrationslagern zum 30. Juni 1934, von dem ersten Judenboykott zu den Nürnberger Rassegesetzen und zur Synagogenverbrennung steigerten, die Kirchenkämpfe und die Unterdrückung jeder freien Meinungsäußerung, die allgemeine Verlogenheit und Bespitzelung, schließlich die Entfesselung des Krieges, die Schandtaten in den besetzten Gebieten und die Vernichtungslager - sie machten das Wesen des Regimes allmählich klar. Sie führten Goerdeler zu der Erkenntnis, dass "offenbarer Wahnsinn und unverhülltes Verbrechen regierten". Und diese Erkenntnis drängte zum Widerstand und zu der Konsequenz: Diese Menschen müssen weg!

Keine Gewissenskonflikte gab es im Kampf gegen Hitler und sein Regime für überzeugte Kommunisten. Sie folgten getrost den Befehlen ihrer Partei, ob sie nun gesteigerte Aktivität oder - wie nach dem Hitler-Stalin-Pakt vom August 1939 - vorübergehende Zurückhaltung gebot. Wie wir aus gemeinsamer Haft wissen, sind auch sie opferbereit und mit bewundernswertem Mut in den Tod gegangen. Aber mit dem 20. Juli hatten sie nichts zu tun. Sie kämpften für den nach ihrer Überzeugung richtigen Totalitarismus und gegen den nach ihrer Doktrin falschen. Für die Kämpfer des 20. Juli begründete dagegen Graf Yorck vor dem Volksgerichtshof den Kampf mit dem Satz: "Das Wesentliche ist der Totalitätsanspruch des Staates gegenüber dem Staatsbürger, unter Ausschaltung seiner religiösen und sittlichen Verpflichtungen vor Gott."

Die Geschwister Scholl kämpften in "einer freudigen Aufgeschlossenheit zu allem Guten und Schönen und doch in einer unerschütterlichen Gradlinigkeit". In den Flugblättern der "Weißen Rose" hieß es: "Der deutsche Name bleibt für immer geschändet, wenn nicht die deutsche Jugend endlich aufsteht, rächt und sühnt ... und ein neues geistiges Europa aufrichtet." Junge Menschen hatten noch verhältnismäßig geringe Verpflichtungen gegenüber der Staatsgewalt. Aber auch sie mussten Gewissenskonflikte durchmachen.

Das nationalsozialistische Regime konnte nicht durch Opposition verändert oder beseitigt werden. Es konnte nur durch Widerstand und Aufstand gestürzt werden. Da standen Menschen, die keine revolutionären Neigungen und Erfahrungen besaßen, vor ganz ungewohnten Entscheidungen. An vielen Stellen ist darum gewissenhaft gerungen worden. In Freiburg traten evangelische Professoren und Pfarrer nach der Synagogenverbrennung vom November 1938 zu einem regelmäßigen Arbeitskreis zusammen. Während des Krieges haben sie in nächtelangen Sitzungen mit katholischen Kollegen und Geistlichen die Probleme der Obrigkeit, des Widerstandsrechts, der Widerstandspflicht und der Tyrannentötung beraten. Auf Anregung Dietrich Bonhoeffers, der in Schweden den englischen Bischof von Chichester gesprochen hatte, haben wir in Freiburg im Wintersemester 1942/43 unter Mitwirkung von Bischof Dibelius, von einem Vertreter des Bischofs Wurm, von Goerdeler und von Mitgliedern eines ähnlichen Berliner Arbeitskreises ein Programm für die künftige Ordnung ausgearbeitet, im Hinblick auf eine ökumenische Tagung.

An unzähligen Stellen, von denen wir damals nur wenig wussten, die uns auch bis heute noch nicht vollständig bekannt geworden sind, haben kleine Kreise die Fragen des Umsturzes und der zukünftigen Ordnung durchdacht und durchgesprochen. Die Motive und die Gedankengänge waren vielfach religiös und kirchlich bestimmt, bei anderen vorwiegend oder ausschließlich politisch oder humanitär.

Am bekanntesten wurde der Kreisauer Kreis. In ihm wirkten maßgebend Graf Helmuth James v. Moltke, von dessen schlesischem Gut der Name stammt, und der Jesuitenpater Alfred Delp. Die Arbeiten des Kreises wiesen in die Zukunft, für neue rechtsstaatliche Ordnung, soziale Reform und Überwindung der Klassengegensätze. Moltke war ein Gegner gewaltsamer Umsturzversuche. Er wurde bereits im Januar 1944 verhaftet, weil er Freunde aus dem Solf-Kreis vor ihrer bevorstehenden Verhaftung gewarnt hatte, wurde aber nach dem 20. Juli vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet, ebenso wie die Sozialisten Leber und Reichwein. Von den Mitgliedern des Kreisauer Kreises haben der Oberregierungsrat und Leutnant Peter Graf Yorck v. Wartenburg, der Legationsrat Adam von Trott zu Solz und der Oberkonsistorialrat Eugen Gerstenmaier aktiv am 20. Juli mitgewirkt.

Die Gewissenskonflikte - Theodor Heuss nannte sie die "Grenzsituation" - waren am schwersten für jeden, der sich zum Handeln berufen und verpflichtet fühlte, und unter ihnen besonders für die Soldaten und die Beamten, die einen Eid geleistet hatten. Sie wurden für einen Mann wie Popitz auch dadurch nicht behoben, dass ihm der Abschied aus dem Ministeramt, den er nach der Synagogenverbrennung im November 1938 erbeten hatte, verweigert wurde. Der Widerstreit der Verpflichtungen war auch mit der von Popitz mehrfach ausgesprochenen Erwägung noch nicht überwunden: "Man kann nicht mit gewöhnlichen Mitteln aus einer ungewöhnlichen Katastrophe herausführen."

Dass ein Eid eine sehr ernste Verpflichtung ist - wer möchte darüber überhaupt ein Wort verlieren! Für den Christen geht es dabei, um mit Luther zu sprechen, um unserer Seelen Seligkeit. Aber dass viele in jedem Eid eine höchste, absolut unverletzliche Bindung erblickten, dass sie ihn damit vergötzten, das beruhte auf einer Verkennung der geschichtlichen und der religiösen Bedeutung des Eides. Geschichtlich erhielt der Eid immer eine gegenseitige Verpflichtung, und religiös kann er niemals eine Verpflichtung begründen, Gottes Gebote zu missachten. Nun lautete der Hitler geleistete Fahneneid - nicht der Beamteneid - auf "unbedingten Gehorsam". Diesen Ausdruck hat es in den alten Eidesformeln für die Soldaten Preußens und der anderen deutschen Staaten nicht gegeben. Erst nach 1871 wurden die nichtpreußischen Truppen - und nur sie - auch darauf vereidigt, dem Kaiser als oberstem Kriegsherrn unbedingten Gehorsam zu leisten. Das besagte aber nur, dass im Kriegsfalle die Befehle des Kaisers denen des badischen, des bayrischen oder eines anderen Landesherren vorgingen. Den Wortlaut, der ursprünglich keinerlei ethische Bedeutung besaß, übernahm das Dritte Reich in den allgemeinen Soldateneid. Ein Beispiel für die Pervertierung überkommener Begriffe. Zuletzt genügte den Nationalsozialisten auch diese Formel nicht mehr, den Volkssturm vereidigten sie auf "bedingungslosen Gehorsam".

Aber auch wer aus eigener Kenntnis oder durch kirchliche Belehrung sich vom Eid nicht bedingungslos gebunden fühlte, war damit dem Widerstreit der Verpflichtungen noch nicht enthoben, sofern sein Pflichtgefühl ihn zum Handeln rief. Immer waren Kämpfe und Wandlungen durchzumachen, von denen die Jugend der Jahre vor 1914 sich überhaupt keine Vorstellung machen konnte. Ich hätte es damals ja gar nicht fassen können, wenn mir, der ich mit ehrlicher Hingabe königlich-preußischer Beamter und Soldat war, jemand hätte voraussagen wollen, dass am Ende des 2. Weltkrieges ich wegen Hochverrates und Landesverrates angeklagt sein würde, dass von meinen Söhnen der eine vom Offizier zum gemeinen Soldaten degradiert wäre, der andere sich durch Flucht der Einberufung zum Kriegsdienst entzog.

War die Entscheidung zur Mitwirkung am Umsturzversuch schon ernst zu durchdenken und zu durchringen, so wogen vielleicht noch schwerer die Überlegungen über die Wahl der Mittel. Schon den Zwang zu ständiger Unwahrhaftigkeit und Heuchelei nahmen ehrliche Menschen nicht leicht, erst recht nicht Christen, die sich auch verantwortlich für die Seele der sie verhörenden und peinigenden Gestapoleute fühlten. Dazu kamen der Eidbruch und die Verbindung mit den Kriegsgegnern, schließlich der Mordversuch und das Attentat, bei dem notwendig auch Menschen getroffen werden mussten, die unschuldig oder wenigstens nicht hauptschuldig waren.

Bis weit ins Jahr 1943 hinein stimmten Goerdeler, dem ich besonders nahe stehen durfte, und ich in vielen Gesprächen darin ganz überein, dass auf einem durch Mord bewirkten Umsturz kein Segen ruhen könne. Goerdeler hätte am liebsten in unmittelbar persönlicher Auseinandersetzung versucht, Hitler von seinem unheilvollen Wege abzubringen. Als er mich in Freiburg Anfang 1944 zum letzten Male besuchte, hatte er sich schweren Herzens damit abgefunden, dass ein Attentat geplant wurde, weil die Soldaten überzeugt waren, dass sonst die Wehrmacht auseinanderbrechen und ein Bürgerkrieg entbrennen würde. Die Zweifel, ob das recht gewesen sei, haben Goerdeler bis zu seinem Tode erschüttert. Unter seinen letzten Aufzeichnungen steht der Satz: "Das Gute als Mittel und Zweck anerkennen, weil sonst das Leben untragbar wird."

Über ein Attentat, das auch Unschuldige verletzt und tötet, hat der frühere Präsident des Bundesgerichtshofes Weinkauff geschrieben: Diesen Widerstreit vermag überzeugend nicht mehr das Recht zu lösen, sondern nur noch die Gnade, die menschliche und die göttliche Gnade.

Die ganz persönliche Verantwortung, die die maßgebenden Männer des 20. Juli für die Wahrung ewiger Gebote, für unser Vaterland, für das deutsche Volk und darüber hinaus für alle Völker der Welt fühlten, konnte auch der Frage nicht ausweichen: Was kommt danach? Was waren die Folgen eines Aufstandes für das deutsche Volk im Falle des Gelingens und im Falle des Misserfolges? Und was waren die Folgen für unzählige gequälte und bedrohte Menschen, wenn der Aufstand unterblieb? Als die Invasion der Angelsachsen in der Normandie gelungen war, da gewannen freilich die Gründe entscheidendes Gewicht, die der General Henning v. Tresckow folgendermaßen ausgesprochen hat: "Es kommt nicht mehr auf den praktischen Zweck an, sondern darauf, dass die deutsche Widerstandsbewegung vor der Welt und vor der Geschichte unter Einsatz des Lebens den entscheidenden Wurf gewagt hat." Aber bevor der baldige militärische Zusammenbruch deutlich absehbar geworden war, und für viele auch noch im Juli 1944, lag die Frage nach den Erfolgsaussichten des Umsturzversuches auf den Gewissen. Sie stellte sich immer wieder neu, mit den häufigen Veränderungen der Lage, nach dem Scheitern unzähliger Erwartungen und mehrerer Versuche.

Über Goerdeler sagte mir ein gemeinsamer Freund etwa 1942: Seine Voraussagen sind im Wesentlichen immer richtig, aber er denkt mit einem Zeitraffer. Jens Jessen, der nationalökonomische Kollege, erwartete schon im Winter 1941/42 den baldigen Umsturz, an dessen Vorbereitung er unermüdlich mitwirkte. Auch in den folgenden Jahren hat er mir mehrfach gesagt: "Wenn wir uns das nächste Mal sehen, ist es geschehen." Welche innere Standfestigkeit und welches Pflichtbewusstsein gehörten dazu, nach den vielen und schweren Enttäuschungen, den Kampf gegen das Regime unbeirrt fortzuführen!

Wer über folgenschweres Tun und Lassen sich zu entscheiden hatte, der fand damals vieles noch nicht vor, was uns jetzt hilfreich für eine gründliche Besinnung zur Verfügung steht. Sind doch vertiefte und neue Gedanken in verschiedenen Zweigen der Wissenschaft erarbeitet worden, gerade auf Grund von Erfahrungen, die an den 20. Juli 1944 anknüpfen.

Vor dem 20. Juli und auch vor 1933 oder vor 1914 gab es keinen hohen deutschen Richter, der gesagt hätte: "Wer echtes Widerstandsrecht übt, handelt auch dort rechtmäßig, wo er gemeines Recht brechen muß." Heute ist die Auffassung, dass rechtlich derjenige gerechtfertigt ist, der, um das höhere, alles umfassende Recht wiederherzustellen, niederes Recht im Einzelfalle brechen muss, die anerkannte Grundlage unserer Rechtsprechung.

Stärker als in den vorausgegangenen Jahrzehnten und mit neu durchdachten Gesichtspunkten befassen sich Philosophen mit dem Wesen der Pflicht. Das gewachsene Interesse zeigt sich auch darin, dass Karl Büchners Übersetzung von Ciceros De Officiis nach wenigen Jahren eine neue Auflage erforderte. Dies Buch ist für uns besonders beherzigenswert durch seinen Titel, der das De Officiis übersetzt: "Vom rechten Handeln". Diese Übersetzung ist sprachwissenschaftlich begründet mit dem Hinweis auf die Herkunft des Wortes officium aus opus und facere. Sie verdeutlicht eindrucksvoll, dass es schließlich immer um Entscheidungen zum Handeln geht, nicht um theoretische Überlegungen. Zwei wirkungsvolle Bücher katholischer Moraltheologen aus den 1950er Jahren heißen "Situation und Entscheidung" und "Gewissenskonflikt und Entscheidung". Das letztgenannte nennt als seine Aufgabe: "Es geht uns um die Ethik des Konfliktes." Ein bedeutendes und repräsentatives Werk der katholischen Moraltheologie befasst sich mit dem Lehrsatz, dass es eine echte Pflichtenkollision gar nicht geben könne, da Gott, der letzte Urheber aller sittlichen Pflichten, sich in seinen Anrufen an den Menschen nicht widersprechen könne. Das genannte Werk sagt hierzu: dieser Lehrsatz gelte nur vom objektiven Gesetz her, aber nicht für die subjektiven Nöte des nach Klarheit ringenden Gewissens in der heillosen Unordnung der sündigen Welt. - Die Aufnahme eines Bandes über "die soziologischen Grundlagen der katholischen Sittenlehre" in das Tillmann'sche Handbuch zeigt - und sie hat weiter dazu beigetragen -, dass Gedankengänge wieder belebt und neu begründet werden, die der jeweiligen Situation gerecht werden wollen.

Im letzten Jahrzehnt sind bei uns zwei bedeutende Werke evangelischer Theologen erschienen über politische Ethik, im Gegensatz zu einem wenig beglückenden, ersten Versuch aus dem Jahre 1936. Sie behandeln eingehend den Gewissenskonflikt, gerade im Hinblick auf den 20. Juli 1944. Diese Werke und andere evangelische Theologen haben gegenüber der einst weit verbreiteten, vermeintlich lutherischen Auffassung von der unbedingten Gehorsamspflicht gegenüber jeder weltlichen Obrigkeit, Lutherworte in Erinnerung gebracht, die an 2. Thessalonicher 4,4 anknüpfen, wo Paulus von dem "Menschen der Gesetzlosigkeit" spricht. Gegenüber dem Menschen der Gesetzlosigkeit, dem Tier aus dem Abgrund, habe jedermann das Recht, im Hinblick auf die augenblicklich größere Gefahr zu handeln. Luther hat geschrieben: "Man muß nicht alles aufrührerisch sein lassen, was die Bluthunde aufrührerisch heißen ... Gegenwehr gegen die Bluthunde kann nicht aufrührerisch sein."

Die Not der Männer, die ihre Entscheidungen zu treffen hatten, ihr tiefstes Leid war es, wie Reinhold Schneider es ausgesprochen hat, dass sie "in den Streit mit dem Bösen und Niedrigen eintreten mußten und ahnten: sie würden nicht daraus hervorgehen mit unbefleckter Hand."

Dies Leid ist uns nicht erspart geblieben. Meiner Frau, die mich einst zusammengesunken am Schreibtisch fand, ohne dass ein körperlicher Grund dafür vorlag, sagte ich: ich ersticke. Da wurde die Verhaftung geradezu eine innere Befreiung. Nach schrecklichen Vernehmungen, ohne eine vernünftige Aussicht, je wieder lebend aus dem Kerker herauszukommen, habe ich meiner Frau bei einer Sprecherlaubnis unter Aufsicht eines Gestapisten hinter Gittern gesagt: "Hier fühle ich mich wieder frei; ich habe den Leuten sagen können, wie ich über sie denke."

Zu den Frauen, die wir an diesem Gedenktage nicht vergessen wollen, gehören auch diejenigen, welche nicht unmittelbar für den 20. Juli gearbeitet haben und die dafür umgebracht wurden. Die einen kamen in Sippenhaft. Auch für die anderen wurde unsere Verhaftung eine Verschlimmerung ihrer Leiden.

Was haben sie schon vorher durchgemacht in der Sorge um ihre Männer, Väter und Brüder, deren gefährliches Tun sie kannten und selbstlos billigten! Nach der Verhaftung brannte die Sorge noch viel schmerzlicher und dazu kamen die grässlichen Demütigungen in den verschiedenen Amtsstellen, die Sprecherlaubnis gewähren konnten, die bitteren Enttäuschungen, wenn alte Bekannte sich nicht mehr sprechen ließen, und die neue Sorge, dass die Kinder in nationalsozialistische Zwangserziehung gegeben würden. Das alles sei ebenso wenig vergessen wie die herrlichen Beweise treuer, tapferer Freundschaft und Hilfsbereitschaft; wir haben sie in Freiburg reichlich erlebt.

Was Männer im Kerker durchlebt haben, hat Dietrich Bonhoeffer in einem Gedicht "Nächtliche Stimmen" ausgedrückt, das uns durch einen seiner Wächter erhalten geblieben ist. Darin heißt es:

Ich höre Männer sich schlaflos werfen und dehnen,

die sich nach Freiheit und zornigen Taten sehnen.

Und dann zum allbeherrschenden Thema der Schuld:

Wir verklagen, die uns in Sünde stießen,

Die uns mitschuldig werden ließen,

Die uns zu Zeugen des Unrechts machten,

Um den Mitschuldigen zu verachten.

Doch wenn uns jetzt Freiheit und Ehre geraubt,

Vor Menschen erheben wir Stolz unser Haupt.

Nur vor Dir, alles Wesens Ergründer,

Vor Dir sind wir Sünder.

Aus vielen Abschiedsworten der Hingerichteten, die wir besitzen, spricht das Bewusstsein der Schuld und die Bereitschaft zur Sühne, für eigenes Verschulden und stellvertretend für das deutsche Volk, das wir vor dem Unheil nicht bewahrt haben und vom Unheil nicht befreit haben. Trotzdem sind alle, von denen wir Kenntnis haben, mutig und getrost den letzten Weg gegangen, nicht wenige innerlich fröhlich, mit Lob und Dank. Tief und dauernd bewegt denke ich an Ewald v. Kleist-Schmenzin, mit dem ich wenige Tage vor seiner Hinrichtung ein Gespräch führen konnte. Er schrieb kurz vor seinem Ende: "Wer ist größer, wer hat für die Welt mehr geleistet, Caesar oder ein schlichter, pflichttreuer, frommer Arbeiter, dessen ganzes Leben Vorbild eines gläubigen Menschen war? Ich meine: der Arbeiter. Es lohnt sich, diesem Beispiel nachzudenken."

Die so oder ähnlich dachten, die waren gewiss, dass sie bei den unvermeidlichen Verstößen gegen viele, wichtige Verpflichtungen, bei manchen Irrtümern und Unzulänglichkeiten im einzelnen doch im ganzen ihre Pflicht erfüllt hatten, dass sie recht gehandelt hatten, in der Verantwortung vor Gott, für unser Volk und für die Menschheit.

Die Erinnerung hieran wird uns in unserem jetzigen Staatswesen, in dem es jederzeit die Möglichkeit der Opposition gibt, und daher Widerstand und Aufstand nicht in Frage kommen, dessen Grundgesetz auch deutlich von den Plänen mitbestimmt ist, die vor dem 20. Juli 1944 ausgearbeitet wurden, vielleicht nur als Anlass ehrfurchtsvollem Gedenken erscheinen. Aber sie hat eine weitreichende, fundamentale Bedeutung, von der wir nicht wissen, wann sie einmal aktuell werden kann. Im Jahre 1948, bei der ökumenischen Tagung in Amsterdam, sprach mich ein dänischer Pfarrer an, den ich vorher nicht gekannt hatte. Er war lange in einem deutschen Konzentrationslager gewesen. Nun wollte er mit mir als Deutschem darüber sprechen, ob ich meine, dass irgendein Volk der Erde vor dem furchtbaren Unglück sicher sei, dass seine eigenen Angehörigen zu solchen Verbrechern abgerichtet würden, wie es die Wachmannschaften im K.Z. waren. Er fügte gleich hinzu: für mein dänisches Volk lege ich nicht die Hand ins Feuer.

Wer kann auch irgendein Volk als gefeit gegen das Obsiegen des Menschen der Gesetzlosigkeit erklären? Die Situation, die wir unter der nationalsozialistischen Herrschaft erlebt haben, wird nicht wieder kommen. Aber wir brauchen nur an unsere Brüder und Schwestern und an die anderen Völker hinter der Mauer und hinter dem Eisernen Vorhang zu denken. Dort herrscht ein Totalitätsanspruch, der die religiösen und sittlichen Verpflichtungen vor Gott auszuschalten versucht. Und wer weiß, ob nicht auch uns oder unseren Nachkommen früher oder später wieder Entscheidungen zum rechten Handeln aufgegeben werden, Entscheidungen gegen Böses und für Gutes, zum rechten Widerstand und zum rechten Angriff, zu einem Handeln, bei dem Verpflichtungen gebrochen werden müssen, die für unantastbar galten. Dass auch dann jeder für sich und für das Ganze verantwortlich ist, dass jeder um die Entscheidung gewissenhaft ringen muss, dass es auch dann eine Pflicht zu erfüllen gibt im Widerstreit der Verpflichtungen, das ist eine Lehre des. 20. Juli 1944, ein verpflichtendes, aber auch hilfreiches Vermächtnis der Männer und Frauen, derer wir heute gedenken, in ernster Besinnung, in Ehrfurcht, Trauer und Dankbarkeit.

G. Ritter, Carl Goerdeler und die deutsche Widerstandsbewegung. Stuttgart 1954, S. 605.

E. Zeller, Geist der Freiheit. Der zwanzigste Juli. München 19634, S. 540. Zellers Buch bringt S. 545-549 das Schrifttum über den 20. Juli 1944.

Marion Gräfin Dönhoff, Es fehlt nicht an Vorbildern, in: Die Zeit, 19. Jg., Nr. 29 vom 17.7.1964.

Bulletin der Bundesregierung Nr. 139, S. 1231-1234, vom 8. August 1963.

G. Schreeb, Menschenwürde gegen Gewaltherrschaft. Osnabrück 1963.

A. Leber, Das Gewissen steht auf. Berlin-Frankfurt/Main 1954.

Th. Heuss, Dank und Bekenntnis. Tübingen 1954.

E. Zimmermann u. H. A. Jacobsen, 20. Juli 1944. Bonn 19603, S. 173.

Sprüche in Prosa - Ethisches, Ziffer 3.

zitiert von M. Sering in: Wörterbuch der Volkswirtschaft, 4. Aufl., Bd. II, S. 740.

Faust I. Teil.

H. Thielicke, Theologische Ethik. II. Band, I. Teil. Tübingen 19592, S. 209, Ziffer 720.

Dichtung und Wahrheit IV, Zwanzigstes Buch. - Des Epimenides Erwachen, 18. Auftritt.

U. v. Hassell, Vom anderen Deutschland. Zürich und Freiburg/Br., S. 156.

G. Ritter, a.a.O. u. F. Böhm, Revolutionär wider Willen? in: Die Gegenwart, Nr. 232 vom 23. April 1955.

Häufig zitiert, so von John J. McCloy II, Die Verschwörung gegen Hitler. Stuttgart 1963, S. 81.

H. Rothfels, Die deutsche Opposition gegen Hitler. Fischer-Bücherei 19602, S. 16. Ders., 20. Juli 1944, Beilage zu "Das Parlament" vom 20.7.1960.

G. Ritter, a.a.O., S. 511.

M. Boveri, Der Verrat im 20. Jahrhundert I. Rowohlts deutsche Enzyklopädie. Bd. 23, 1605, S. 16 u. 28. Auf S. 16 ist der preußische Fahneneid von 1831 wiedergegeben. 1914 war der Wortlaut noch derselbe, vgl. v. Mirus' Leitfaden für den Kavalleristen. Ausbildungsjahr 1914/15. Berlin 1914.

G. Ritter, a.a.O., S. 435.

E. Zimmermann u. H.-A. Jacobsen, a.a.O., S. 267.

E. Zeller, a.a.O., S. 359.

E. Zeller, a.a.O., S. 88ff. und 276 f. G. Schmölders, In memoriam J. Jessen sowie F. Lütge, J. Jessen, in: Schmollers Jahrbuch, 69. Jhrg. 1949 und 84. Jhrg. 1964.

E. Zimmermann u. H.-A. Jacobsen, a.a.O., S. 263. Professoren der germanistischen Rechtsgeschichte haben allerdings mehrfach das Widerstandsrecht des einzelnen und des Volkes gegen den ungetreuen Herrscher betont, so C. Freiherr v. Schwerin noch 1933. S.H. Thieme in: Aus der Geschichte der Rechts- und Staatswissenschaften zu Freiburg/Br., herausgegeben von H.J. Wolf, Freiburg/Br., 1957, S. 144.

H. Reiner, Pflicht und Neigung. Meisenheim/Glan 1951.

M.T. Cicero, Vom rechten Handeln. Eingeleitet und neu übersetzt von K. Büchner. Zürich und Stuttgart 19642.

J. Fuchs, Situation und Entscheidung. Frankfurt a.M. 1952. F. Pustet, Gewissenskonflikt und Entscheidung. Regensburg 1955.

B. Häring, Gesetz Christi I., Freiburg 19616, S. 219.

W. Schöllgen, Die soziologischen Grundlagen der katholischen Sittenlehre. Düsseldorf 1953.

W. Künneth, Politik zwischen Dämon und Gott. Berlin 1954. H. Thielicke, Ethik des Politischen (Theologische Ethik II, 2). Tübingen 1958.

G. Wünsch, Evangelische Ethik des Politischen. Tübingen 1936.

P. Brunner, Luther und die Welt des 20. Jahrhunderts. Göttingen 1961; H.J. Jwand in H. Zimmermann und H.A. Jacobsen, a.a.O., S. 277ff.

R. Schneider, Gedenkwort zum 20. Juli. Freiburg i.Br. 1947.

Ders., Die innere Befreiung. Stuttgart, o.J. (1947); Sieger in Fesseln. Herausgegeben von K. Hofmann, R. Schneider, E. Wolf. Freiburg/Br. 1947, S. 39ff.

Viele davon, in: A. Leber, a.a.O., E. Zeller, a.a.O. und H. Gollwitzer/K. Kuhn/R. Schneider, Du hast mich heimgesucht in der Nacht. München 1951.