Widerstand begann vor der Machtergreifung

Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Hans Matthöfer

Widerstand begann vor der Machtergreifung

Ansprache des Bundesforschungsministers Hans Matthöfer am 20. Juli 1976 in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg

Mit jedem Jahr, in dem wir des 20. Juli 1944 und des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft gedenken, rückt dieses Datum weiter in die Geschichte. Der Kreis derer, die persönlich im Widerstand gegen die Naziherrschaft engagiert waren und deren Leben unauslöschlich von dieser Schreckenszeit geprägt ist, wird immer kleiner. Eine Generation wächst heran, für die der 20. Juli keine eigene Lebenserfahrung, sondern nur noch ein Datum im Geschichtsbuch bedeutet.

Dennoch ist der 20. Juli ein Gedenktag, der im Bewusstsein unseres Volkes verankert bleiben muss. Noch immer ist die Gegenwart des deutschen Volkes unmittelbar geprägt und vielfältig verflochten mit dem 3. Reich und seinen Folgen.

Der 20. Juli gehört zu den geschichtlichen Grundlagen unseres Staates, die zu verdeutlichen auch eine Aufgabe der Gedenkstage ist. Die Gedenktage der Bundesrepublik Deutschland sind keine Jubeltage. Sie künden nicht von Siegen, und sie verheißen nicht, wie in früheren Generationen, trügerische Hoffnungen. Die Gedenktage der Bundesrepublik Deutschland stehen für die elementaren Grundlagen unseres Staates: für die Pflicht zum Widerstand und zur Auflehnung gegen Unterdrückung, für die Überwindung von Willkür und Gewaltherrschaft und die Schaffung eines freiheitlichen demokratischen und sozialen Gemeinwesens. Der 20. Juli markiert einen verzweifelten Endpunkt einer langen und weithin leider verschütteten Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, einer Geschichte, die genauso alt ist wie der Nationalsozialismus selbst.

Der Widerstand hat viel früher begonnen, als sich die Bewegung des 20. Juli zurückverfolgen lässt, und er ging weiter, als die Bewegung, die ihn trug, schon zerschlagen war.

Zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gehören bereits diejenigen, die sich gegen den Verfall und die Aushöhlung der demokratischen Institutionen der Weimarer Demokratie zur Wehr setzten. Zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gehören diejenigen, die gegen die Ermächtigungsgesetze stimmten, es gehört dazu der Widerstand gewerkschaftlicher Gruppen und der Arbeiterbewegung von Anbeginn an, vor allem seit der Zerschlagung der gewerkschaftlichen Organisationen am 2. Mai 1933.

In allen Schichten des deutschen Volkes und in allen politischen Lagern gab es Menschen, die sich nicht angepasst haben, die sich nicht der Unterdrückung beugten, die aktiv gegen Verblendung und Machtrausch kämpften: Arbeiter und Intellektuelle, Beamte und Soldaten ebenso wie Künstler, Protestanten und Katholiken, Sozialisten, Gewerkschaftler und Liberale, Konservative und Kommunisten. Wir würden die Geschichte verfälschen, wenn wir im Nachhinein und gewissermaßen in Erbpacht die Verdienste der einen oder anderen Gruppe in das heutige politische Spektrum übertragen würden. Wir würden damit die Solidarität preisgeben, die damals im Widerstand soziale und politische Barrieren überwunden hat.

Die Bedeutung des 20. Juli liegt für uns heute darin, dass er uns immer wieder daran mahnt, rechtzeitig den freiheitlichen Staat zu bewahren, auszubauen und zu verteidigen. Wenn sich auch die Geschichte niemals in gleicher Weise wiederholt, so darf sich doch niemand der Illusion hingeben, unser Volk habe – gewissermaßen ein für alle Male – so viel aus der Geschichte gelernt, dass Willkürherrschaft in unserem Lande nicht mehr zu befürchten sei. Auch die Menschheit insgesamt hat nichts dergleichen gelernt. Ganz im Gegenteil, wenn wir uns umschauen in der Welt, so müssen wir feststellen, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nach wie vor die Ausnahme sind, seltener als Unterdrückung, Folter und Terror. Westeuropa mag uns seit dem Ende des 2. Weltkrieges als ein stabiles Zentrum der Demokratie erscheinen. Aber auch diese Stabilität fällt uns nicht in den Schoß. Sie will immer wieder neu erworben und neu erkämpft werden.

Im Grundgesetz ist im Zuge der Notstandsgesetzgebung das Recht auf Widerstand gegen den Angriff auf die verfassungsmäßige Grundordnung verankert worden. Dies bedeutet nicht, dass nun unsere Bürger aufgefordert werden, in ständiger Bereitschaft zum Widerstand gegen die Staatsgewalt zu leben. Die Entwicklung eines demokratischen Staatsverständnisses und eines selbstbewussten und mündigen Verhaltens der Bürger gegenüber ihrem Staat und seine Organen hat sich unabhängig vom verfassungsrechtlichen Widerstandsrecht vollzogen. Das Widerstandsrecht des Grundgesetzes ist ein Ausnahmerecht. Es wird erst in jenem Grenzbereich akut, in dem die Institutionen der Verfassung, d.h. insbesondere die Organe der Justiz, sich gegen verfassungsbrechende Macht nicht mehr durchsetzen können. Jene Bedrohung unserer verfassungsmäßigen Grundordnung ist der Maßstab, der nach dem Willen des Grundgesetzes Widerstand hervorrufen und rechtfertigen soll.

Weil sich das Widerstandsrecht nicht in präzise juristische Tatbestände fassen lässt, weil es das Recht einer extremen Ausnahmesituation ist und weil schließlich jeder Staatsbürger in einer solchen Situation auf seine eigene Urteilsfähigkeit angewiesen ist, müssen wir den Blick und das Verständnis der Bürger für den Kernbestand unserer freiheitlichen Ordnung schärfen. Dies gilt nach beiden Richtungen: Widerstand soll nicht noch einmal, wie beim 20. Juli, erst in verzweifelter und hoffnungsloser Lage zu spät geleistet werden. Aber diese allerletzte Notwehrwaffe darf auch nicht verschlissen und abgenutzt werden durch permanenten falschen Alarm. Nicht die Häufigkeit, mit der man zum Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung aufruft, ist das Entscheidende, sondern die Sensibilität und Nüchternheit gegenüber alltäglichen Gefährdungen unserer Verfassung, die z.B. unser Bundespräsident Gustav Heinemann in so beispielhafter Weise verkörpert hat. Wir dürfen es gar nicht erst dazu kommen lassen, dass eine Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung sich bis zur Ausnahmesituation des Widerstandsrechts entwickeln und ausweiten kann. Der Rückgriff auf das Widerstandsrecht ist nur der allerletzte Ausweg eines dauernden Auftrags, unseren freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat im Alltagsleben zu bewahren und zu verteidigen.

Zu diesem Auftrag gehört es, die Prinzipien unserer Rechtsstaatlichkeit gerade dann zu vertreten, wenn Zweifel an ihnen laut werden. Gerade jetzt, wo viele Bürger sich fragen, ob unsere rechtsstaatlichen Verfahren uns nicht zur Ohnmacht gegenüber international organisierten Terrorgruppen verurteilen, müssen wir darauf beharren, dass bei aller Entschiedenheit zum entschlossenen Kampf gegen extremistische Gruppen die rechtsstaatlichen Verfahren nicht angetastet werden, und ich meine, es steht uns auch schlecht an, den Gedanken an die Wiedereinführung der vom Grundgesetz abgelehnten Todesstrafe wieder in Umlauf zu bringen. Unser Rechtsstaat ist nicht so schwächlich, wie er heute von manchen seiner Kritiker dargestellt wird. Es gehört zur Stärke dieses Rechtsstaates, dass er Pannen wie die der unzulänglichen Aufsicht über gefährliche Häftlinge nicht durch die Aufgabe seiner Grundsätze, sondern durch die mühseligere Arbeit meistert, strafprozessuale Freiheitsgarantien und Durchsetzungsfähigkeit, Sicherheit und Menschlichkeit beim Strafvollzug miteinander zu vereinbaren.

Wir müssen immer wieder aufs neue Bürgerrechte und Teilhabe am politischen Geschehen lebendig halten und neue Möglichkeiten schaffen, nicht nur für das aktive politische Engagement derer, die sich für Ideen und politische Ziele engagieren, sondern vor allem auch für die kritische Mitwirkung von Bürgern, denen es in erster Linie um das Prinzip der demokratischen Mitwirkung geht, und die der unverzichtbare kritische Filter sind, um nur denjenigen politische Mandate anzuvertrauen, die unsere freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie sorgsam bewahren und weiterentwickeln.

Wir brauchen eine lebendige Demokratie. Dafür brauchen wir demokratische Parteien, zwischen denen eine Übereinstimmung über die gemeinsame demokratische Grundlage besteht und von denen nicht die eine die andere außerhalb dieser Grundlage stellen will. Wir sollten uns nicht den Übermut leisten, die Grenzen der Belastbarkeit der seit nun über 25 Jahren bewährten Institutionen erproben zu wollen. Schützen und verteidigen wir gemeinsam unseren Staat gegen Terror, Machtstreben und Intoleranz, von welcher Seite sie auch immer kommen mögen. Verteidigen wir aber auch gemeinsam die rechtsstaatlichen Eckpfeiler und Institutionen gegen allzu bequeme, neue Rezepte bei der Auseinandersetzung mit extremistisch Denkenden und bei der Bekämpfung der Terroristen. Bewahren wir schließlich die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie, indem wir die vielfältigen offenen und versteckten Versuche zurückweisen, Andersdenkende sogleich als Verfassungsfeinde oder als die unzuverlässigeren Verteidiger von Freiheit, Recht und Ordnung erscheinen zu lassen.

Der 20. Juli ist ein Gedenktag des ganzen deutschen Volkes. Bewahren wir also auch hier ein Stück deutscher Gemeinsamkeit.

Dann können wir auch am 20. Juli 1976 bei aller Sorge um Gewaltanwendung überall in der Welt und auch über die Spuren, die sie in unserem Land hinterlässt, feststellen: Der freiheitliche Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ist intakt. Wir werden ihn gegen jedermann verteidigen und bewahren. Dazu verpflichtet uns auch das Andenken an die Männer des 20. Juli.







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